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club333

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club333 – Postfach 529 – 6410 Goldau

club333@scgoldau.ch


club333 - Die neue Gönnervereinigung des SC Goldau
Der club333 ist in erster Linie eine Gönnervereinigung, welche den SC Goldau finanziell unterstützt. Ebenso wichtig sind aber auch die gesellschaftlichen Beziehungen, welche durch verschiedene Anlässe gepflegt und gefördert werden.

Wie kam es zum club333?
Die bisherigen Gönnervereine wie der 100er-Club, Donatoren und die Supporter bekundeten mit den Jahren zum Teil Rekrutierungsprobleme und auch die Kassaführung erwies sich als relativ umständlich und unübersichtlich. Um dieser Problematik Abhilfe zu schaffen, trafen sich der Vorstand des SCG und einige Vertreter der jeweiligen Vereinigungen um sich über die Zukunft zu unterhalten. Bald schon kam man zum Entschluss, dass sich etwas Grundlegendes ändern muss. Man wollte einen Verein gründen, der nicht nur den SC Goldau finanziell unterstützt, sondern auch ein eigenes, aktives Vereinsleben vorweist.

Wo fliessen die Gelder hin?
Natürlich wollte man auch die Transparenz bezüglich des Sponsorings erhöhen und deshalb wurde auch festgelegt wohin die Einnahmen fliessen. Mindestens 2/3 der Mitglieder-Einnahmen werden dem SCG zur Verfügung gestellt, wovon allerdings mindestens die Hälfte der Juniorenabteilung zugute kommt.

Wie wird man Mitglied im club333?
Jeder der den SC Goldau unterstützen möchte und bereit ist den Jahresbeitrag von Fr. 333.- einzuzahlen, kann  Mitglied im illustren Kreis des club333 werden. Anmeldung unter: club333, Postfach 529, 6410 Goldau oder wenden Sie sich einfach an unsere Mitglieder, welche Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen werden.

Vorstand

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Präsident: Adrian Nafzger

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Kassier: Bruno Rickenbacher

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Sekretariat: Denise Schuler-Riedweg


...Foto folgt...

Presse/Kommunikation: Melanie Betschart

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Vertreter Vorstand SCG: Flavian Heinzer

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Veranstaltungen: Peter Schwer



Foto folgt...

Veranstaltungen: David Büeler

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Veranstaltungen: Cornel Dettling

Revisoren: Markus Büeler / André Betschart
Anlässe


Suworow-Festspiele Andermatt

Samstag, 21.08.2010: Anmeldeunterlagen

Infoflyer
Statuten

§ 1 Name und Sitz
Unter dem Namen club333 besteht ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 6410 Goldau.


§ 2 Zweck
Der club333 bezweckt ausschliesslich, den Sportclub Goldau mit mindestens 2/3 der jährlichen Mitgliederbeiträge finanziell zu unterstützen und die gesellschaftlichen Beziehungen unter den Clubmitgliedern zu fördern.


§ 3 Clubjahr
Das Clubjahr entspricht dem Kalenderjahr.


§ 4 Mitgliedschaft
1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden
2) Juristische Personen und Personengesellschaften werden bei Versammlungen und anderen Clubanlässen durch eine natürliche Person vertreten. Das Mitglied meldet dem Vorstand den ständigen Vertreter.
3) Natürliche Personen und die ständigen Vertreter werden im folgenden als „Clubmitglieder“ bezeichnet.
4) Clubmitglieder können sich bei Versammlungen und anderen Clubanlässen nicht vertreten lassen.


§ 5 Austritt
Sofern ein Clubmitglied zwei Monate vor Abschluss des Clubjahres keine schriftliche Austrittserklärung zu Handen des Präsidenten des club333 abgegeben hat, verlängert sich dessen Mitgliedschaft jeweils automatisch um ein Jahr.


§ 6 Generalversammlung (GV)
1) Die Generalversammlung ist das oberste Organ des club333. Ihr stehen alle Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen sind. Dazu gehören insbesondere:
a) Wahl des Präsidenten, des Kassiers und der übrigen Vorstandsmitglieder (worunter mind. ein Vertreter des SCG-Vorstandes) sowie der beiden Rechnungsprüfer
b) Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten und der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Decharge an den Vorstand
c) Allfällige Anpassung des jährlichen Mitgliederbeitrages, der im Minimum 333 Franken beträgt
d) Verwendung der finanziellen Mittel
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern
f) Genehmigung und Änderung der Statuten
g) Behandlung der Anträge von Vorstand und Mitgliedern

2) Die Generalversammlung ist ohne Quorum beschlussfähig. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und nach dem absoluten Mehr der anwesenden Clubmitglieder.
Eine Teil- oder Totalrevision der Statuten kann an der GV von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden.
3) Die ordentliche GV ist innert vier Monaten nach Abschluss des Clubjahres durchzuführen. Die Einladung ist mind. 20 Tage im voraus unter Angabe der Traktandenliste zu verschicken.

4) Anträge der Mitglieder sind schriftlich und mind. 10 Tage vor der GV an den Vorstand einzureichen.


§ 7 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier und mehreren Beisitzern.
2) Der Vorstand regelt die Aufgabenverteilung unter den Beisitzern und die Zeichnungsberechtigung
3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mind. 2/3 der Vor-standsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei gleicher Stimmenzahl steht dem Präsidenten, bei seiner Abwesenheit dem Vizepräsidenten der Stichentscheid zu.
4) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Er vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung, besorgt die laufenden Clubgeschäfte und vertritt den club333 nach aussen.
b) Er prüft Aufnahmegesuche in den club333 und entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
c) Er schlägt der Generalversammlung vor, welcher Betrag (mind. 66 bis max. 80 % der jährlichen Mitglieder-Einnahmen) dem SC Goldau zu überweisen ist. Davon muss mind. die Hälfte für die Junioren-Abteilung des SCG verwendet werden.
d) Er stellt Antrag auf Erlass und Änderung der Statuten und Reglemente.


§ 8 Rechnungsprüfer
Zwei Rechnungsprüfer, die von der Generalversammlung für die Amtsdauer von vier Jahre gewählt werden, haben die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Buchhaltung des club333 zu prüfen und darüber anlässlich der GV schriftlich Bericht zu erstatten.


§ 9 Haftung
Für Verbindlichkeiten des club333 haftet nur das Vereinsvermö-gen.


§ 10 Auflösung und Mittelverwendung
Die Auflösung des club333 kann nur an der GV beschlossen werden. Dazu sind die Stimmen von mind. 75 % der anwesenden Mitglieder notwendig.
Das Clubvermögen wird bei der Auflösung einem anderen Verein mit gleichem Zweck oder direkt dem SC Goldau zur Verfügung gestellt.


§ 11 Inkrafttreten
Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme, d.h. am 26.03. 2002 in Kraft.


Goldau, 26. März 2002

club333
 
Der Präsident: Ralf Ehrbar
Der Vizepräsident: Zälli Beeler