§ 1 Name und Sitz
Unter dem Namen club333 besteht ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 6410 Goldau.
§ 2 Zweck
Der club333 bezweckt ausschliesslich, den Sportclub Goldau mit mindestens 2/3 der jährlichen Mitgliederbeiträge finanziell zu unterstützen und die gesellschaftlichen Beziehungen unter den Clubmitgliedern zu fördern.
§ 3 Clubjahr
Das Clubjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 4 Mitgliedschaft
1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden
2) Juristische Personen und Personengesellschaften werden bei Versammlungen und anderen Clubanlässen durch eine natürliche Person vertreten. Das Mitglied meldet dem Vorstand den ständigen Vertreter.
3) Natürliche Personen und die ständigen Vertreter werden im folgenden als „Clubmitglieder“ bezeichnet.
4) Clubmitglieder können sich bei Versammlungen und anderen Clubanlässen nicht vertreten lassen.
§ 5 Austritt
Sofern ein Clubmitglied zwei Monate vor Abschluss des Clubjahres keine schriftliche Austrittserklärung zu Handen des Präsidenten des club333 abgegeben hat, verlängert sich dessen Mitgliedschaft jeweils automatisch um ein Jahr.
§ 6 Generalversammlung (GV)
1) Die Generalversammlung ist das oberste Organ des club333. Ihr stehen alle Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich anderen Organen übertragen sind. Dazu gehören insbesondere:
a) Wahl des Präsidenten, des Kassiers und der übrigen Vorstandsmitglieder (worunter mind. ein Vertreter des SCG-Vorstandes) sowie der beiden Rechnungsprüfer
b) Abnahme des Jahresberichts des Präsidenten und der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Decharge an den Vorstand
c) Allfällige Anpassung des jährlichen Mitgliederbeitrages, der im Minimum 333 Franken beträgt
d) Verwendung der finanziellen Mittel
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern
f) Genehmigung und Änderung der Statuten
g) Behandlung der Anträge von Vorstand und Mitgliedern
2) Die Generalversammlung ist ohne Quorum beschlussfähig. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen und nach dem absoluten Mehr der anwesenden Clubmitglieder.
Eine Teil- oder Totalrevision der Statuten kann an der GV von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden.
3) Die ordentliche GV ist innert vier Monaten nach Abschluss des Clubjahres durchzuführen. Die Einladung ist mind. 20 Tage im voraus unter Angabe der Traktandenliste zu verschicken.
4) Anträge der Mitglieder sind schriftlich und mind. 10 Tage vor der GV an den Vorstand einzureichen.
§ 7 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Kassier und mehreren Beisitzern.
2) Der Vorstand regelt die Aufgabenverteilung unter den Beisitzern und die Zeichnungsberechtigung
3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mind. 2/3 der Vor-standsmitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei gleicher Stimmenzahl steht dem Präsidenten, bei seiner Abwesenheit dem Vizepräsidenten der Stichentscheid zu.
4) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
a) Er vollzieht die Beschlüsse der Generalversammlung, besorgt die laufenden Clubgeschäfte und vertritt den club333 nach aussen.
b) Er prüft Aufnahmegesuche in den club333 und entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
c) Er schlägt der Generalversammlung vor, welcher Betrag (mind. 66 bis max. 80 % der jährlichen Mitglieder-Einnahmen) dem SC Goldau zu überweisen ist. Davon muss mind. die Hälfte für die Junioren-Abteilung des SCG verwendet werden.
d) Er stellt Antrag auf Erlass und Änderung der Statuten und Reglemente.
§ 8 Rechnungsprüfer
Zwei Rechnungsprüfer, die von der Generalversammlung für die Amtsdauer von vier Jahre gewählt werden, haben die Bilanz, die Erfolgsrechnung und die Buchhaltung des club333 zu prüfen und darüber anlässlich der GV schriftlich Bericht zu erstatten.
§ 9 Haftung
Für Verbindlichkeiten des club333 haftet nur das Vereinsvermö-gen.
§ 10 Auflösung und Mittelverwendung
Die Auflösung des club333 kann nur an der GV beschlossen werden. Dazu sind die Stimmen von mind. 75 % der anwesenden Mitglieder notwendig.
Das Clubvermögen wird bei der Auflösung einem anderen Verein mit gleichem Zweck oder direkt dem SC Goldau zur Verfügung gestellt.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Statuten treten am Tage ihrer Annahme, d.h. am 26.03. 2002 in Kraft.
Goldau, 26. März 2002
club333
Der Präsident: Ralf Ehrbar
Der Vizepräsident: Zälli Beeler